Böge Schimmelambulanz

20 Jahre erfolgreiche Schimmel-Ambulanz

Die mit dem Schimmelspürhund

 

Die Schimmel -Ambulanz Böge hat sich in 20 Jahren darauf spezialisiert, Schimmel im Haus, egal ob Wohn- und Arbeitsräume, aufzuspüren, Proben zu nehmen und die mögliche Gesundheitsgefährdung zu bewerten.

Durch langjährige Erfahrungen mit wissenschaftlicher Begleitung kennen wir uns insbesondere mit versteckten Altschäden aus, die auch nach vielen Jahren noch gefährliche Stoffe in die Raumluft abgeben und Bewohner krank machen können.

Trocknungsmaßnahmen und der Einsatz chemischer Mittel bringen bei Befall meist keine Abhilfe!

Wir haben nicht nur in tausenden Wohnungen ermittelt, sondern auch Gutachten für viele öffentliche Gebäude (Kindergärten, Schulen) und Bürogebäude erstellt.

Bei uns ist für die Ortsbegehung mit den Feststellungen zu möglichen gesundheitsgefährdenden Substanzen in der Raumluft oder in Materialien, alles in einer Hand:

  • Ursachenforschung mit Feuchte- und Temperaturmessungen
  • Raumluftmessungen auf MVOC zur Indizierung versteckter mikrobieller Schäden
  • Lokalisierung von Schäden mit einem erfahrenen Schimmel- Spürhund
  • Fachgerechte Material- Probenahmen
  • Analysen auf lebende und abgestorbene Pilze und Bakterien in einem Speziallabor
  • Beurteilung der gesundheitlichen Gefährdung in Kooperation mit Umweltmedizinern

 

Aktueller denn je: Gesundheitsgefährdender Schimmel im Haus durch Baufehler und Wasserschäden

Feuchteschäden an Bauwerken sind Hausbesitzern ebenso wie Architekten und Bauhandwerkern bekannt und führen seit Jahrzehnten zu heftigen Auseinanderset­zungen. Dies gilt nicht nur für rechtliche Fragen nach eingetretenen Schäden oder bei „Pfusch am Bau“, sondern auch bei der Entwicklung von Normen und Vorschrif­ten sowie neuen Baustoffen und technischen Zusätzen zur Materialverbesserung.

Dabei wurden aus meiner Sicht die Folgeschäden in Form von mikrobiellen Bela­stungen und ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen fast vollkommen übersehen. Unqualifizierte Ausführungen, zu schnelles Bauen, falsche Sanierungen von Feuch­teschäden und die Tatsache, dass durch eine energiesparende Abschottung keine ausreichende Verdünnung von Schadstoffen in der Raumluft mehr stattfindet, führen zu immer häufigeren und schlimmeren Erkrankungen der Bewohner.

Es ist bedenk­lich, wenn in einschlägigen Veröffentlichungen davon ausgegangen wird, dass in etwa einem Drittel der bundes­deutschen Wohnungen von erhöhten und aus ge­sund­heitlicher Sicht unzumutbaren Schimmelbelastungen ausgegangen wird. Diese Woh­nungen würden – hätten wir für Häuser ein ähnliches Kontrollsystem wie für Autos – nach dem Gesundheitscheck keine Plakette (den Gesundheitspass) erhalten.

 

Vorteile: Der erfahrene Gutachter Dipl. Ing. Klaus- Peter Böge hat:

  • Als Dipl.- Ing. ein Zusatzstudium für die Messung und Beurteilung von Gesundheits- und Unweltfragen absolviert;
  • Bei seiner Arbeit im öffentlichen Gesundheitswesen und Umweltschutz (bis 1989 als amtierender Amtsleiter des Umweltamtes in Lübeck und bis 1991 als Umweltdezernent in Magdeburg sowie in der Umweltpolitik und in Umweltverbänden (Vorsitzender im wissenschaftlichen Beirat de BUND) sowie Gründer und Vorsitzender der Bundesvereinigung der Ingenieure im öffentlichen Gesundheitswesen eine einmalige Berufserfahrung;
  • Über viele Jahrzehnte Fortbildung und in Deutschland einmalige persönliche Erfahrungen mit der Ermittlung von Daten und Beurteilung von gesundheitlichen Gefahren;
  • eine einmalige Erfahrung mit der Beratung, Messung und Beurteilung von Umweltbelastungen bei über 10.000 Patienten;
  • Das System der "mobilen Umweltambulanzen" mit Umweltmedizinern, Toxikologen und Krankenkassen entwickelt und aufgebaut sowie grundsätzlich nach deren Qualitätskrtiterien gearbeitet;
  • Und vor Allem im Vergleich zu vielen anderen Sachverständigen : keine poliltische, wirtschaftliche und organisatorische Abhängigkeit oder Kooperation mit Baufirmen, Vermietern, Wohnungsgesellschaften, Versicherungen oder Sanierungsunternehmen.

Berufliches Ziel der Tätigkeit ist allein die die Erhaltung und/ oder Wiederherstellung der gesundheitlich einwandfreien Wohn-, Arbeits- und Lebensverhaltnisse:Kein Verkauf, keine Vermittlung, keine Sanierung.

Die Basis der Arbeitist: spezifische Ausbildung, einmalige Erfahrung sowie Kooperation mit Umweltmedizinern, Toxikologen und Krankenkassen sowie die Unabhängigkeit.

Das Ergebnis: ca. 90 % der Kunden kann bei der Ermittlung von schädlichen Wohngift- und Belastungen geholfen werden.

Vertrauen und Sicherheit, wenn Sie die Böge- Wohngift und- Schimmelambulanz einschalten.

 

Die alltägliche Arbeit im Simnne der Gesundheit wird leider stark erschwert durch:

  • Berufsfremde, häufig selbsternannte (meist Bau-) Sachverständige, die „begutachten“, dass               
  • Wenn keine Feuchte vorliegt, auch kein Schimmel da sein kann.
  • „Ausblühungen“ - auch wenn die Wand mit Gips ausgebessert und mit Dispersionsfarbe gestrichen ist, grundsätzlich alles ungefährlich ist, und man "es sogar essen kann".
  • „durch Handauflegen auf die Außenwand ein Abkühlungseffekt sowie Feuchtigkeitserscheinungen ebenso wie eine Schmmelpilzbildung nicht vorliegen und daher den Mietern ein anderes Lüftungs-verhalten zu empfehlen ist“.                                                                                        
  • Nach einem Wasserschaden in einer Sporthalle durch „Be­füh­len geprüft und festgestellt wurde, dass der Wand- und der Fußbodenaufbau trocken ist“, wegen des „Feh­lens von Ver­fär­bun­gen oder ir­gend­wel­cher Durch­feuch­tun­gen" keine Hinweise auf Schimmelbefall vorlagen, durch "Klopf­pro­ben" "keine Hohl­la­gen oder ähn­li­ches" festgestellt wurden und grundsätzlich: „Styropor ohnehin nicht schimmeln kann“
  • Selbsternannte Bausachverständige und “Schimmelberater”, die im Rahmen eines Gerichtsgutachten unglaubliche Erkenntnisse zu Ungunsten einer erkrankten Bewohnerin eines neu erbauten Hause mit Feuchte- und Schimmelschäden im gesamten Fußbodenaufbau heranziehen: “So wird in Fachkreisen aktuell diskutiert, dass in den Bodenaufbauten jedes neuen Massivhauses infolge der hohen Wassergehalte von Betondecken und Estrichschichten günstige Entwicklungsbedingungen für einen – in aller Regel nicht erkannten und nicht beanstandeten- Schimmelpilzbefall gegeben sind. Wie dieser Scheinexperte “nicht erkannte”, aber meist gesundheitsgefährdende Schimmelschäden in Fußbodenaufbauten mit Stammtischargumenten verleugnet, ist insbesondere für Betroffene unbegreiflich.
  • Beamtete „Experten“, die wegen ihrer jahrzehntelangen Verwaltungserfahrung ohne einen regelmäßigen Bezug zur Praxis in bundesweiten Gremien sitzen und an „regulatorischen Konzepten“ arbeiten, aber nicht an praktischen Erfahrungen interessiert sind.
  • Mitarbeiter einer Gesundheitsbehörde, wenn diese (für einen Arbeitskollegen als Vermieter) in einem Gutachten die Ursache für Kondensfeuchte und Schimmelbefall auf den Mieter schieben und dies mit einer Raumtemperatur zwischen 13,4 und 19°C begründen, die  - im Winter) mit einem Messfühler im Abstand von 2,5 cm zu einer Außenwand im Eckbereich und nicht in Raummitte gemessen wurde. Aber nicht genug, für das - gewünschte, aber nicht zu beweisende - schuldhafte Lüftungsverhalten des Mieters wurde dann noch die überholte Rechtsprechung von 1990 bemüh
  • Gesundheitsbehörden, die gerne in den Ferien (ohne Schüler und nach einer Grundreinigung) Sporenmessungen in der Raumluft durchführen und – bei zwangsläufig guten Ergebnissen – pauschal eine gesundheitliche Unbedenklichkeit für die Nutzung testieren.
  • Gute Ratgeber, die behaupten, dass „der Schimmelbefall meistens sichtbar ist“ und übersehen dabei, dass Experten davon ausgehen, dass ca. 85% aller Schimmelbelastungen versteckt sind, und – selbst wenn sie offen liegen- meist nur durch ein Mikroskop beurteilt werden können.
  • Schimmelgutachter (auch behördliche), die allein auf der Grundlage einer negativen  zufälligen Sporenmessung in der Raumluft (Tages-, Nutzungs-, Probenehmer- und Geräteabhängig) eine gesundheitliche Unbedenklichkeit bescheinigen.
  • Institute, die – scheinbar von Herstellern abhängig – Produkte nur auf chemische Belange testen, aber ohne eine Prüfung möglicher mikrobieller Ausgasungen (MVOC) und  Verbreitung von Mycotoxinen pauschal eine gesundheitliche Unbedenklichkeit testieren.
  • Sachverständige aus Instituten, die in einem Gerichtsgutachten zu prüfende Baumaterialien aus dem Fußbodenaufbau so entnehmen, dass nicht die kritische Stelle (z.B. unterhalb der Estrichdämmung) analysiert und bewertet wird, sondern dass in einer extremem Verdünnung durch eine „Mischprobe“ von einer Styropor- Estrichdämmung mit Schimmel lediglich auf der Unterseite (dort muss beprobt werden!) mit gleichzeitig entnommenem Parkettboden, Kleber, (schwerem) Estrichzement dann eine unbedenkliche Materialbelastung gefunden wird, die mit Werten aus Staubanalysen aus 1993 verglichen wird.
  • Verkäufer oder Makler von Häusern, in denen durch einen „Verkaufsanstrich“ Schimmelschäden kaschiert, aktuelle und zurückliegende Wasserschäden nicht angegeben werden.
  • Verkäufer oder Makler von älteren Fertighäusern, bei denen die neuen Bewohner schon kurz nach dem Bezug durch folgende Umweltschadstoffe krank werden können: Asbest in der Außenfassade, Holzschutzmittelwirkstoffen im Ständerwerk, Formaldehyd in Spanplatten, Schimmel durch Kondensfeuchte im der Außenfassade, extrem stinkende Chlorsanisole durch die Zersetzung von PCP. Eine verminderte Schuld besteht allerdings durch das Versagen der oberen Bau- und Gesundheitsbehörden, denen diese Probleme schon seit Jahrzehnten bekannt sind.
  • Vermieter, insbesondere Wohnungsbaugesellschaften, die durch beauftragte Maler alte Schimmelbelastungen mit Gips (zieht Feuchte und schimmelt) ausbessern und dann hinter Styroportapeten, Aluminiumfolie oder auch nur einer neue Tapete verstecken.
  • Staatsanwälte, die im vorliegenden Fall trotz „schimmeltypischen“ Krankheitserscheinungen bei drei Kindern ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung einstellen, weil weder eine strafbare Handlung, noch eine fahrlässige Körperverletzung „nicht mit der erforderlich Sicherheit“ nachzuweisen sind. Wie würde der Staatsanwalt reagieren, wenn nicht die Familie eines Hartz 4 Empfängers, sondern seine eigenen Kinder betroffen wären?
  • Hausmeister, die Ihre Mieter beschimpfen, weil die Ursachen für Schimmelbefall angeblich nicht an den kalten Außenwänden (Wärmebrücken) in Kombination mit den zu dichten Fenstern liegen, sondern dies nur mit falschem Lüften und Heizen begründet wird und dann ein Desinfektionsmittel oder „Anti- Schimmel- Farbe“ Abhilfe bringen soll.
  • Verkäufer oder Vermieter, die alte Dachböden für Wohnzwecke herrichten und die jahrzehntelang durch Taubendreck und Schimmelschäden (durch Schnee, Regen, Schornstein, Dachluke) belasteten Bretter und Balken nur (z.B. mit Gipskarton) verkleiden. Dadurch können ebenso unzumutbare und krankmachende Ausgasungen in die Raumluft gelangen, wie durch freigelegte und mit Holzschutzmittel belasteten Dachbalken.
  • Mikrobiologen, die im Rahmen einer gerichtlichen Beweissicherung zu zweifelsfrei massiven mikrobiellen Materialschäden im Fußbodenaufbau einer Etagenwohnung Vergleiche mit den "Bö­den Mit­tel­eu­ro­pas, sind im Mit­tel 1011 Pil­ze pro Qua­drat­me­ter ent­hal­ten, es fin­den sich aber auch Kon­zen­tra­tio­nen von 1014“ anstellen und dabei wohl über­sehen, dass die to­xi­ko­lo­gi­sche oder al­ler­ge­ne Po­tenz der Kei­me, die nicht in­ na­tür­li­chem, or­ga­ni­schem Ma­te­ri­al in­ der Na­tur wach­sen, son­dern  auf Bau­ma­te­ri­a­lien (Span­plat­ten, Ta­pe­ten, Klei­ster, Sty­ro­por, be­han­del­tes Holz), er­heb­li­che Un­ter­schie­de mit den Fol­gen ei­ner an­de­ren (meist hö­he­ren) ge­sund­heit­li­chen Ge­fähr­dung auf­wei­sen können.
  • Versicherungsgesellschaften, die über Ihren Schadensregulieren in trauter (evtl. sogar krimineller) Eintracht mit einem Trocknungsunternehmen bei einem langjährigen Wasserschaden mit stark erhöhtem Schimmelbefall warme Luft in die Estrichdämmung blasen oder hindurchsaugen, evtl. noch desinfizieren und dann die Bewohner in akut gesundheitsgefährdenden Umständen zurück lassen.
  • Gutachter eines “Instituts für Schadensverhütung und Schadensforschung  der Versicherungen“, die fachlich unqualifiziert oder absichtlich im Sinne des Auftraggebers feststellen: „Nach der Austrocknung eines Schadens bzw. nach der Abtötung eines Schimmelpilzbefalls findet demnach keine Freisetzung von MVOC statt“  (MVOC = von Mikroorganismen produzierte flüchtige organische Substanzen) und dabei übersehen, das auch die Ausgasungen von versteckten und abgestorbenen in die Raumluft gelangen und dort zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.
  • Trocknungsunternehmen, die in trautem Einvernehmen mit Versicherungsgesellschaften massive Schimmelbelastungen hinter Fußleisten und Tapeten, im Fußbodenaufbau oder hinter Gipskartonverkleidungen trocknen und ohne jegliche Materialuntersuchungen oder Raumluftkontrollen auf MVOC den Betroffenen suggerieren, dass „Alles in Ordnung“ ist und dabei sogar akute gesundheitliche Gesundheitsgefährdungen vertuschen.
  • Inhaber einer „Baubiologischen Beratung“, die zu einer Wohnungsberatung bei einer MCS- erkrankten (vielfache Chemikalienempfindlichkeit) Person mit umfangreichen Werbeunterlagen für Öko- Produkte kommen und für eine Summe 2.885,-  bzw. „Pauschalbetrag von 1.700 EUR“ einen „vollständigen Innenraumcheck“ (VOC, Formaldehyd, Biozide, Weichmacher Flammschutzmittel und MVOC) machen. Diese wäre zumindest noch zu akzeptieren, wenn dann nicht nur umfangreiche Analysen ohne ein greifbares Ergebnis, sondern die wesentliche Belastung mit Schimmel im Fußbodenaufbau wegen einer fehlenden Schweissbahn auf der Sohle (schon aus der Baubeschreibung erkennbar) gefunden worden wäre. Vielleicht besteht aber auch andere Strategie, wenn nach Vorlage der Ergebnisse u.a. empfohlen wird, „die Schimmelpilzsituation eindeutig zu klären, den Geruchsbelästigungen nachzugehen und aufgrund der Schadstoffsituation zur Abklärung der weiteren Vorgehensweise eine Sanierungsberatung“ durchzuführen.
  • Richter, die in Ihrer Urteilsbegründung einen gerichtlich beauftragten Sachverständigen „als zuverlässig in der Bewertung von Baumängel“ loben, dessen „Ausführungen auch von profunden Kenntnissen der zu untersuchenden Materie zeugen“ und dabei laienhaft „übersehen“, dass dieser ö.b.u.v. Sachverständige für Schäden an Gebäuden einen vorher im Bereich unterhalb der Estrichdämmung gemessenen Feuchtigkeits- und Schimmelschaden im Fußbodenaufbau überhaupt nicht finden konnte, weil er nach Augenscheinnahme und Feuchtemessungen an der Oberfläche eine Bodenöffnung für überflüssig hielt.
  • Richter, die in der Berufung des vorher geschilderten Falles eine juristische Entscheidung aus ihrer falschen (laienhaften, privaten) Erkenntnis ableiten, dass es einen (über die Materialprobe in der Estrichdämmung vorher nachgewiesenen) „baumangelbedingten Schimmelbefall nicht gibt“, weil dieser „insbesondere bei feuchtigkeitsempfindlichen Böden wie Parkett nach außen in Erscheinung tritt“.
  • Richter, die entgegen aller Expertenmeinung ihr Urteil damit begründen, dass – wie bei Experten üblich - vor einer qualifizierten Raumluftmessung unter „worst case“ Bedingungen die Türen nicht mindestens ca. 8 Stunden geschlossen sein müssen, sondern beanstandet „dass die Räume vor der Messung nicht gelüftet wurden“ und das  Gericht daher in der Zusammenschau des vorgerichtlichen Gutachtens und des gerichtlich eingeholten Gutachtens davon ausgeht, „dass eine Gesundheitsgefährdung zumindest durch ausgiebiges Lüften der Wohnräume und genügender Einfuhr von frischer Luft auf ein Minimum hätte beschränkt werden können.“

 

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