Böge Schimmelambulanz

Schimmelbefall in neuen Häusern und nach Wasserschäden

-       Methoden und Verfahren zur Schadensbeseitigung

-       Sanierungsprobleme in der Praxis

BÖGE K.-P.: Schimmelbefall in neuen Häusern und nach Wasserschaäden Methoden und Verfahren zur Schadensbeseitigung - Sanierungsprobleme in der Praxis, 12. WaBoLu-Innenraumtage: „Chemische und mikrobiologische Verunreinigungen im Innenraum“ Berlin 2. – 4. Mai 2005

Böge – Wohngift- und Schimmel- Ambulanz

 

 

Feuchteschäden an Bauwerken nehmen immer mehr zu. Dabei wurden aus meiner Sicht die Folgeschäden in Form von mikrobiellen Belastungen und ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen fast vollkommen übersehen. Zu schnelles Bauen, falsche Sanierungen von Feuchteschäden und die Tatsache, dass durch eine energiesparende Abschottung keine ausreichende Verdünnung von Schadstoffen in der Raumluft mehr stattfindet, führen zu immer häufigeren und schlimmeren Erkrankungen der Bewohner.

Es ist bedenklich, wenn in etwa einem Drittel der bundesdeutschen Wohnungen von erhöhten und aus gesundheitlicher Sicht unzumutbaren Schimmelbelastungen ausgegangen wird. Diese Wohnungen würden – hätten wir für Häuser ein ähnliches Kontrollsystem wie für Autos – nach dem Gesundheitscheck keine Plakette (den Gesundheitspass) erhalten.

1. Immer häufiger: Schimmelprobleme im Neubau

Vermeintliche zeitliche und finanzielle Zwänge haben uns fast eine eiserne Neubau­regel vergessen lassen, die nicht nur Planern und Erbauern von Massivhäusern geläufig war, sondern auch Laien:

„Ein Neubau sollte mindestens zwei Jahre austrocknen!“

Unabhängig vom brachliegendem Rohbau zu Frostzeiten und von speziellen Koks-heizungen wurden zum Teil sogar Neubauten (selbstverständlich ohne Tape­ten!) in äußerst fragwürdiger Form von sozialschwachen Mietern „trocken gewohnt“.

Die Langwierigkeit einer vollständigen Austrocknung kann dem nachfolgenden Beispiel entnommen werden:

Eine fri­sche Be­tondecke von 20 cm Dicke mit einer Be­ton­dich­te von ca. 2400 kg/m3 muss in der Trocknungsphase ca. 5% der Feuchte mit ei­ner flä­chen­be­zo­ge­nen Was­ser­mas­se von 24 kg/m2 abgeben.

Das wären für einen Kel­ler­raum von ca. 64 m2 mit al­len Bo­den- und Decken­flä­chen, et­wa 1536 Li­ter Was­ser, die ab­ge­führt werden bzw. ver­dun­sten müs­sen.

 

 

Wenn man dann noch ungünstige Witterungsbedingungen sowie ein schlechtes Heiz- und Lüftungsverhalten einrechnet, wird die hochaktuelle Problemstellung für Neubauten deutlich.

Es ist zwingend zu fordern, dass Planer und Baufachleute nicht nur den Bewohnern eines Neubaus Hinweise für das Wohn-, Heizungs- und Lüftungsver­halten an die Hand geben, sondern auch folgende Grundregeln beachten:

  • ab der Rohbauphase ist durch ergänzende Maßnahmen sicherzustellen, dass jedwede (schlecht trocknende) Baumaterialien nicht unmittelbar dem Regen oder auch Überschwem­mungen ausgesetzt sind.
  • dampfbremsende Bodenbeläge (z.B. PVC, Laminat, Beschichtungen) dürfen erst eingebaut werden, wenn in den abzudeckenden Materialien ein Wert von unter 20 Holzfeuchteäquivalenten (Messungen mit einem „Protimeter“) eingehalten ist.
  • in Bädern sind zwingend Abluftventilatoren einzubauen ebenso wie Dunstabzüge in Küchen.
  • durch ergänzende lüftungstechnische Maßnahmen ist sicherzustellen, dass auch ohne die Möglichkeit der Stosslüftung ein gleichmäßiger Luftaustausch von mindestens 1 bis 3 pro Stunde stattfinden kann.
  • zur Schlußabnahme ist ein Protokoll der Feuchtigkeitskontrollen vorzulegen

So können Sie unsereichen:

Klaus-Peter Böge

Am Pohl 56    23566 Lübeck
0171 3008267
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Wohngift- und Schimmelambulanz Deutschland – Gutachter und Sachverständiger für Wohngifte und Schimmel