Information 6.1: Schimmel selbst sanieren
Schimmel-Ambulanz Selbsthilfe bei der Sanierung von Schimmelschäden |
Mit Auszügen aus: Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden„Schimmelleitfaden 11.2017“ des Umweltbundesamtes[1]
Nach Erkenntnissen vieler Experten und wissenschaftlicher Untersuchungen nehmen die gesundheitlichen Folgen von Schimmelexpositionen rapide zu. Sie reichen von chronischen Erkrankungen der Atemwege (allergisches Asthma) und des HNO-Traktes (insbesondere Entzündungen der Nasennebenhöhlen) über Kopfschmerzen bis zur chronischen Erschöpfung. |
„2 Sanierung eines kleinen Schimmelbefalls
Schimmelbefall geringeren bis mittleren Umfangs (< 0,5 m2 , nur oberflächlicher Befall) mit bekannter Ursache kann von Betroffenen oft selbst beseitigt werden, sofern sie nicht allergisch auf Schimmelpilze reagieren oder an Erkrankungen des Immunsystems leiden. Bei größerem Befall und geringem bis mittlerem Befall ohne bekannte Ursache sollte eine Fachfirma hinzugezogen werden Prinzipiell ist es wichtig, unverzüglich mit der Schimmelsanierung zu beginnen, damit sich der Befall nicht ausdehnt.
2.1 Maßnahmen durch den Raumnutzer
Wichtig bei allen Sanierungsmaßnahmen ist möglichst staubarmes Arbeiten, um die Verteilung von Schimmelsporen mit dem Staub und über die Luft so gering wie möglich zu halten. Feuchtes Reinigen (Wischen) ist daher immer dem trockenen Saugen vorzuziehen.
Beim Staubsaugen sollten nur Geräte mit Zusatzfilter (Feinfilter, HEPA-Filter) benutzt werden. Fegen sollte ganz unterbleiben, da dabei unnötig Staub aufgewirbelt und verteilt wird. Folgendes sollte beachtet werden:
- Glatte Flächen: Bei glatten Flächen, z. B. Fliesen, Keramik, Glas, Metall und Fliesenfugen reicht es, wenn diese mit Wasser und einem haushaltsüblichen Reiniger abgewaschen werden, um Befall, kontaminierten Staub oder Verschmutzungen zu entfernen. Das Wischwasser ist dabei mehrfach auszutauschen und eine unkontrollierte Verteilung bzw. ein Verschmieren zu verhindern. Im Bad sollen auffällig mit Schimmel befallene Silikonfugen erneuert werden, weil sie in der Regel nicht zu reinigen sind. Mieter sollten hierzu in jedem Fall Rücksprache mit dem Vermieter halten. Hier empfiehlt es sich, bei neuem Verfugen spezielles Sanitärsilikon (möglichst emissionsarm, siehe Hinweise auf dem Produkt) zu verwenden und den Untergrund vorher gründlich zu reinigen.
- Poröse Flächen: verputzte oder gemalerte Wände können mit einem alkoholischen Reiniger mit 70%- bis 80%igem-Alkoholanteil oder einem haushaltsüblichen Reiniger (kein Essigreiniger) unter Verwendung eines Mikrofasertuches abgewischt werden. Davor kann ggf. mit einem handelsüblichen Staubsauger mit Zusatzfilter (HEPA-Filter) und dichtem Gehäuse abgesaugt werden. Die Staubsaugerbeutel können mit dem Hausmüll entsorgt werden. Beim Reinigen mit Alkohol unbedingt für gute Durchlüftung sorgen! Aufgrund der Brand- und Explosionsgefahr sollte der Alkohol nur in kleinen Mengen angewendet werden. Auf keinen Fall darf dabei geraucht werden oder offenes Feuer vorhanden sein.
Möbelstücke, z. B. Schrankrückwände, können feucht gereinigt werden. Ist der Schimmelbefall bereits deutlich in das Material eingedrungen (z.B. stark verschimmelte oder durch die Feuchte aufgequollene Spanplatten), dann sind die befallenen Teile des Möbelstücks zu entsorgen. Um eine Verbreitung von Sporen zu verhindern, kann der befallene Teil des Möbelstücks vor der Entsorgung mit einer Folie abgeklebt werden. Massivholzmöbel sind in der Regel davon nicht betroffen. Hier ist fast immer eine Reinigung möglich, da Schimmelbefall an Massivholz meist nur oberflächlich vorliegt.
Bei Polstern und Polstermöbeln muss ebenfalls unterschieden werden zwischen befallenem Material, auf dem Schimmelpilze wachsen (oder gewachsen sind) und Möbelstücken, die lediglich mit Schimmelpilzsporen aus der Luft sekundär verunreinigt (kontaminiert) wurden. Befallene Polstermöbel sind häufig schwer zu reinigen, da der Schimmelbefall insbesondere, wenn dieser länger andauert, tief in die Polster eingedrungen sein kann. Eine Reinigung ist dann oft mit vertretbarem Aufwand nicht möglich und die Möbel sollten im Zweifelsfall besser entsorgt werden.
Polstermöbel, die nicht befallen sind, sondern nur in einem Bereich stehen, in dem befallene Materialien vorkommen und daher mit Sporen und sonstigen mikrobiellen Bestandteilen kontaminiert sind, können durch intensives Absaugen (spezielle Staubsauger mit HEPA-Filter und dichtem Gehäuse) gereinigt werden. Die Staubsaugerbeutel können mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Befallene Tapeten sollten angefeuchtet und entfernt werden. Kontaminierte Textilien, z. B. Vorhänge oder Decken, auch Kleidungsstücke, sollen vorsichtig abgenommen und in der Waschmaschine (ggf. mehrfach) gewaschen oder chemisch gereinigt werden. Durch Schimmelbefall verursachte Flecken und Gerüche lassen sich aber unter Umständen nicht entfernen, in diesem Fall müssen die Textilien entsorgt werden.“
„Persönliche Schutz- und Vorsichtsmaßnahmen bei Beseitigung eines kleinen Schimmelbefalls
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Ursachen für eine Schimmelbildung
Feuchteschäden können schnell zu einem gesundheitsgefährdenden Schimmelwachstum führen:
Die Feuchtegrenze, unterhalb derer kein Wachstum von Schimmelpilzen auf Materialien stattfindet, liegt bei ca. 70 % relativer Feuchte an der Oberfläche. Mit zunehmendem Feuchtegehalt steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Schimmelpilzwachstum auftritt. Bei 80% relativer Feuchte an der Oberfläche sind die Wachstumsbedingungen für fast alle innenraumrelevanten Schimmelpilzarten erreicht. Bei noch höheren Oberflächenfeuchten können alle Schimmelpilzarten sowie Bakterien wachsen.
Die Wachstumsvoraussetzungen, Feuchtigkeit und Temperatur, können im Praxisfall nicht getrennt voneinander betrachtet werden, da sich die Lage der minimalen und optimalen Feuchtigkeit bei unterschiedlichen Temperaturen verschieben kann.
Anti-Schimmel"-Mittel
Bei der Anwendung von „Anti-Schimmel"-Mitteln (insbesondere mit Chlor) in der Wohnung kann es während und nach der Anwendung noch einige Zeit zu einer Freisetzung von chemischen Wirkstoffen in die Raumluft kommen, welche die Gesundheit gefährden können.
Es wird daher grundsätzlich – auch vom Umweltbundesamt - vom Einsatz solcher Produkte in bewohnten Räumen abgeraten.
Achtung: Anerkannte und erfahrene Umweltmediziner wie Toxikologen fordern ein Umdenken:
„Bei Verdacht auf mikrobielle Belastungen muss auch nach nicht sichtbarem Vorkommen gesucht werden. Selbst alter, trockener Befall muss untersucht und dann entfernt werden, denn auch von versteckten, abgetöteten trockenen Pilzen wie Bakterien können MVOC (flüchtige Stoffwechselprodukte) sowie Toxine in die Raumluft gelangen und allergische wie toxische Wirkungen auslösen!
Wir beraten Sie:
Dipl.- Ing. Klaus- Peter Böge, Schimmel- und Wohngiftambulanz, Am Pohl 56, 23566 Lübeck
Tel. 0451 / 61 97 30 www.boege-ambulanz.de Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
1 Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (Schimmelleitfaden 11.17) des Umweltbundesamtes
So können Sie unsereichen:
Klaus-Peter Böge
Am Pohl 56 23566 Lübeck
Tel.: 0171 3008267
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